Die als Kommanditgesellschaft agierende Rechts- und Steuerberatungskanzlei K. Helińska & Partner wurde 2001 gegründet, aber ihr Ursprung geht auf das Jahr 1997 zurück, in dem sich ihre späteren Gründer bei Ernst & Young zum ersten Mal begegnet sind, um nach vier Jahren enger Zusammenarbeit im November 2001 eine eigene Rechtsberatungsfirma zu gründen. Bis dahin waren alle späteren Partner in der Rechts- und Steuerberatungsabteilung der Stettiner Filiale von Ernst & Young tätig. Durch die gemeinsame Beschäftigung in der regionalen Filiale dieses zur sog. „Big Five” gehörenden Unternehmens hatten sie die Möglichkeit, ihr juristisches Fachwissen zu vertiefen, die Kenntnis der Bedürfnisse der Unternehmen und der Marktregeln zu erlangen sowie Erfahrungen auf vielen Tätigkeitsgebieten inländischer und internationaler Unternehmen zu sammeln. Ihre Tätigkeit für das global agierende Unternehmen Ernst & Young hat ihnen eine Menge gebracht, aber auch sie haben für das Unternehmen sehr viel geleistet, vor allem aber, wie sie hoffen, für seine Kunden.

Als Wirtschaftsberatungsunternehmen baut die sich stets entwickelnde Kanzlei auf der durch ihre Gründer erworbenen Kenntnis lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Märkte auf. Ihre Aktivitäten orientieren sich an den Gegebenheiten des polnischen Marktes, wobei der Leistungsstandard den durch renommierte multinationale Rechtsberatungsfirmen gesetzten Maßstäben entspricht. Die Kanzlei verbindet eine dynamische Entwicklung mit traditionellen Werten, insbesondere einer hohen Rechtskultur.

Ihre Partner sind Experten auf vielen Rechtsgebieten und werden dadurch den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen ihrer Mandanten gerecht. Die Rechts- und Steuerberatungskanzlei K. Chylak & Partner hilft ihren Mandanten, gesetzliche Änderungen und wirtschaftliche Entwicklungen zu antizipieren und zu verfolgen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen durchzuführen. Dadurch stellt sie sich den mit moderner Marktwirtschaft verbundenen Aufforderungen gemeinsam mit ihren Mandanten.

Die Beratungsdienstleistungen der Kanzlei reichen von der Entwicklung strategischer Konzepte, Betreuung von Verhandlungen und Gerichtsverfahren bis zur Unterstützung bei Planung und Gestaltung von Transaktionen und Sicherung ihrer effektiven Umsetzung.

Bei unseren Kunden handelt es sich um mittelgroße polnische und internationale Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

Als Reaktion auf Forderungen und Erwartungen der Mandanten kam es zu einer dynamischen Entwicklung der Rechts- und Steuerberatungsdienstleistungen in folgenden Fachbereichen:

  1. Gesellschaftsrecht, insbesondere Fusionen und Firmenübernahmen
  2. Handelsrecht
  3. Zivilrecht, insbesondere alle Fragen rund um den Vertrag
  4. Geschäftsverhandlungen
  5. Urheberrecht
  6. Steuer-, Zoll- und internationales Steuerrecht
  7. Arbeitsrecht
  8. Verwaltungsrecht, insbesondere Umwelt-, Devisen- und Baurecht
  9. Betreuung von Gerichtsverfahren, darunter auch Verfahren in steuerrechtlichen Sachen.


In dem durch die vorgenannten Fachbereiche definierten Rahmen beschäftigen wir uns spezifisch mit

  • Gesellschafts- und Handelsrecht in Bezug auf Gründung, Fusionen, Übernahmen und Restrukturierung von Gesellschaften, grenzübergreifende Investitionen und Verträge zwischen Gesellschaftern. Bei Beratung orientieren wir uns jeweils an dem vom Mandanten beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck und setzen uns dabei gleichzeitig mit steuerlichen und rechtlichen Aspekten auseinander, um auf diese Weise ein optimales wirtschaftliches Ergebnis zu erreichen. Der Kunde erhält von uns nicht nur einen kompletten Vertragstext, sondern auch alle erforderlichen Begleitdokumente und Analysen, die ihm einen genauen Überblick über mögliche Alternativen verschaffen und die Wahl einer optimalen L ösung ermöglichen;
  • zivil- und handelsrechtlichen Verträgen wie Kauf-, Pacht- und Leasingverträge über bewegliche Sachen, Immobilien und Rechte, Zessions-, Franchising- und Lizenzverträge und andere steuerpolitischen Instrumente wie z.B. Verträge über Kostenteilung oder hybride Darlehensverträge. Wir beraten in allen möglichen Aspekten des inländischen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs;
  • Führung von Verhandlungen mit Schuldnern und Gläubigern zur Erwirkung und effektiven Umsetzung von Vereinbarungen über Schulden und Umstrukturierung von Forderung und zur Vermeidung potentieller zeit- und kostenaufwendiger Gerichtsverfahren. Durch Organisierung und Führung von Verhandlungen helfen wir unseren Mandanten, eine Lösung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf gütlichem Wege zu finden. Dies erwies sich in der Praxis als die am wenigsten kostspielige und oft auch die effektivste Methode für den Umgang mit Schuldnern;
  • Betreuung von Rechtsstreitigkeiten, darunter auch in steuerlichen Sachen; Wenn eine gütliche Einigung bzw. die Umsetzung der bereits bestehenden Einigung nicht mehr möglich ist, stehen wir unseren Mandanten weiterhin zur Seite und vertreten sie vor Gerichten sowohl in zivil- als auch in wirtschaftsrechtlichen Sachen. Unsere Dienstleistungen in steuerlichen Angelegenheiten umfassen außerdem Beratung bei steuer- und zollrechtlichen Verfahren und abgabenbehördlichen Außenprüfungen, an denen wir uns als Bevollmächtigter auch beteiligen. In Fällen, in denen Einlegung von Rechtsmitteln gegen behördliche Entscheidungen in steuer- und zollrechtlichen Verfahren notwendig ist, vertreten wir unsere Mandanten vor dem Hauptverwaltungsgericht. Auch bei Revisionsverfahren beim Obersten Gericht sind wir als Vertreter beteiligt;
  • Unternehmensrestrukturierung und -optimierung, bei Bedarf aber auch mit Liquidations-, Konkurs- und Vergleichsverfahren (Sanierungsverfahren),
  • Due Dilligence-Prüfungen (vor Firmenübernahme zur Ermittlung des mit der Übernahme verbundenen Risikos); Bei geplanter Firmenverschmelzung oder -übernahme muss manchmal die rechtliche (und somit auch die steuerrechtliche) und finanzielle Lage des zu übernehmenden Unternehmens überprüft werden. Unsere Kanzlei führt dann eine Due Diligence in Bezug auf den Rechtsstand (und die Ordnungsmäßigkeit der abgabenrechtlichen Abrechnung) des jeweiligen Unternehmens. Bei der Prüfung werden vor allem Eigentumsrechtstitel verifiziert und Handels- und Arbeitsverträge, der Status jeweils anhängiger Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Umweltschutzaspekte und alle Genehmigungen und Konzessionen überprüft. Verifiziert wird auch die interne Dokumentation des geprüften Unternehmens. Der Prüfungsumfang ist natürlich in jedem Fall immer auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten zugeschnitten. Durch unsere Zusammenarbeit mit Management-Experten, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen ist es immer gewährleistet, dass das Gesamtbild des Transaktionsgegenstandes vollkommen ist;
  • Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht; Wir unterstützen unsere Mandanten in Bezug auf Schutz und Anmeldung der Erfindungen und Patente und bei Lizenzverhandlungen in Bezug auf Schutz des geistigen Eigentums und der Urheberrechte, insbesondere bei Vertr ägen über die Überlassung von Softwareprodukten;
  • Arbeitsrecht und Beratung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, u.a. in Bezug auf Erstellung und Aufhebung von Arbeitsverträgen. Wir vertreten unsere Mandanten vor der Staatlichen Arbeitsinspektion, dem Gesundheitsamt und dem Arbeitsamt bei allen obligatorischen Tätigkeiten, behördlichen Prüfungen und Kontrollen der Personaldokumentation. Zu unseren Leistungen gehören außerdem die Beratung in Fragen über Gewerkschaften und betriebliche Tarifverträge und in Sachen betriebliche Rentenpolitik und Zeitarbeit sowie die Vertretung der Mandanten vor dem Arbeitsgericht;
  • Problematik der Transferpreise und Aufbereitung der diese betreffenden Dokumentation unter Einhaltung polnischer Steuervorschriften und internationaler Standards (OECD-Richtlinien) und Erstellung interner Berichte f ür den Vorstand;
  • steuerlicher und laufender Planung und strategischer Beratung; hierzu gehören: Erstellung von Gutachten und Analysen und Schätzung der mit geplanten Maßnahmen verbundenen Risiken. Wir definieren sowohl die Prämissen als auch die einzelnen Aspekte der Umsetzung der geplanten Maßnahmen so, dass ihre negativen steuerlichen Folgen für den Mandanten bei vertretbarem Verhältnis zwischen dem erwarteten Gewinn und dem geschätzten Risiko minimiert werden können. Die Risikoschätzung erfolgt in solchem Fall durch unsere Kanzlei;
  • Zoll- und Grenzabfertigungsabgaben und bieten in dieser Hinsicht, basierend auf unserem Fachwissen und praktischer Erfahrung, komplexe und hochwertige Dienstleistungen, die neben Planung auch laufende bzw. fallspezifische Beratung in Bezug auf bereits definierte Zollfragen und im Rahmen laufender Zollverfahren umfassen.
    Zu den wichtigsten Leistungen zählen hier:
    • Beratung und Hilfe bei Berechnung der Höhe der Zollabgaben, der Verbrauchsteuern und der Mehrwertsteuer,
    • Beratung in Sachen Zoll, Zollbefreiung und Einschränkungen bei Kontingentierung,
    • Auslegung der gesetzlichen Vorschriften,
    • Entwicklung und Analyse der Importstruktur,
    • Klärung zollrechtlicher Fragen im Investitionsbereich,
    • Durchführung von Vergleichsanalysen für verfügbare Transaktionsmodelle und Ermittlung steuerlich optimaler Varianten,
    • Unterstützung bei zollamtlicher Abfertigung von Importwaren und Gütern, die im unveränderten Zustand wieder ausgeführt werden sollen,
    • Beratung in zollrechtlichen Fragen betreffend die Lohnveredelung in Polen,
    • Beratung und Hilfe bei Abwicklung zollrechtlicher Prozeduren,
    • Vertretung beim Appellationsgericht,
    • Hilfe bei Zolllagereinrichtung;
  • Wettbewerbsschutzrecht; Da man bei Definierung der Prämissen für den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens immer die sich aus den Vorschriften über den Wettbewerbsschutz ergebenden Einschränkungen berücksichtigen muss, helfen wir unseren Mandanten, ein Netz der Geschäftsbeziehungen und –relationen aufzubauen und zu testen, das den Anforderungen dieser Vorschriften gerecht wird, und vertreten unsere Mandanten bei einschlägigen Behörden. Im Rahmen der erbrachten Leistung sorgen wir für die Konformität aller Lizenz- und Vertriebsverträge mit den Vorschriften über den Wettbewerbsschutz;
  • Verwaltungsrecht; Begutachtung und Vertretung bei Verwaltungsverfahren, einschließlich Verfahren zur Erwirkung von Genehmigungen, Erlaubnisse, Lizenzen und Zertifizierungen. Wir beraten unsere Mandanten über diverse Rechtsfragen, darunter in Sachen Bau- und Umweltrecht;
  • Unternehmenssanierung, darunter mit Mitwirkung bei Sanierungsverfahren, Entwicklung von Unternehmenssanierungsprogrammen in Krisensituationen, Beratung bei ihrer Umsetzung und Führung von Verhandlungen mit Lieferanten, Mitarbeitern, Gewerkschaften und Banken;
  • Immobilienrecht und bieten unseren Mandanten in dieser Hinsicht Beratung, Führung von Verhandlungen und Betreuung von Vertragsabschlüssen über Immobilienerwerb und Finanzierung einschließlich der Factoring- und Leasingverträge. Unterstützt durch Umweltschutzexperten helfen wir unseren Mandanten, die Sicherheit zu erlangen, dass mit dem potentiellen Erwerb der Immobilie keine nutzungsbedingten umweltschutzrechtlichen Verpflichtungen oder Strafen verbunden sind. Wir betreuen auch ausländische Mandanten bei Einholung erforderlicher Grundstückserwerbsgenehmigungen und Gestaltung der abzuschließenden Verträge mit Architekten, Bauunternehmen und Mietern;
  • Betreuung und Dokumentation laufender Geschäfte der Mandanten, durch die eine besonders enge Beziehung zu unseren Mandanten zum Ausdruck kommt, denn bei Dienstleistungen dieser Art nehmen die Partner und die Mitarbeiter der Kanzlei an Gesellschaftsversammlungen als Bevollmächtigte des jeweiligen Mandanten teil und wirken in dessen Namen bei der Beschlussfassung mit. Außerdem vertritt die Kanzlei ihre Mandanten vor Wirtschaftsgerichten und übernimmt für sie die Anmeldung von Firmendaten bei entsprechendem Gerichtsregister nach vorheriger Erstellung erforderlicher Unterlagen. Wir führen auch Protokollbücher für Gesellschaftsversammlungen und Anteilsbücher und nehmen dort entsprechende Eintragungen gemäß dem jeweils aktuellen Rechtstand vor.